Rheuma & Impfung 


  • Corona-Impfung für unsere Patienten:
    • Impfstoff: BioNTech (Omikron-Variante XBB1.5)
    • Termin: Keine Anmeldung erforderlich
    • Zeiten: Mo, Di, Do von 9-16 Uhr; Mi & Fr von 9-13 Uhr
    • Voraussetzung: Gemäß STIKO-Empfehlung, falls letzte Impfung oder Infektion über 1 Jahr zurückliegt
    • Hinweis: Kombination mit Influenza-Impfung möglich

 




Andere Impfungen Bei Rheumapatienten

Empfehlungen zur Impfung 

Patienten mit entzündlich rheumatischen Systemerkrankung haben ein erhöhtes Risiko für Infektionen im Vergleich zu gesunden Personen. Dieses ist einerseits durch die Erkrankung selbst, anderseits jedoch auch durch die notwendigen Medikamente verursacht. Daneben ist eine Infektion nicht selten Auslöser einer erhöhten Krankheitsaktivität der entzündlich rheumatischen Systemerkrankungen. Aus diesen Gründen ist eine optimale Vorbeugung von Infektionen insbesondere durch Impfungen zu wichtig.
Die nachfolgenden Empfehlungen sind die Impfempfehlungen der STIKO (Ständige Impfkommission). Diese entwickelt Impfempfehlungen für Deutschland und berücksichtigt dabei nicht nur deren Nutzen für das geimpfte Individuum, sondern auch für die gesamte Bevölkerung. STIKO-Empfehlungen gelten als medizinischer Standard.
Die nationalen und internationalen rheumatologischen Fachgesellschaften empfehlen Impfungen nach Empfehlungen der nationalen Impfkommissionen (im Fall von Deutschland der STIKO):

Allgemeine Impfempfehlung

Bei Patienten mit erworbener Immundefizienz (z.B. durch eine medikamentöse Immunsuppression) wird eine Überprüfung und Auffrischung der Grundimmunisierung empfohlen. Neben den unten dargestellten Standard-Impfungen die jeder Mensch erhalten sollte, werden aufgrund der notwenigen Medikamente bei entzündlich rheumatischen Systemerkrankungen weitere Impfungen empfohlen. Eine Impfung sollte im Regelfall die Einleitung einer notwendigen immunsuppressiven Therapie nicht verzögern. Lebendimpfstoffen (z.B. Mumps, Masern, Röteln, Gelbfieber) sind unter immunosuppressiver Therapie (außer Hydroxychloroquin und Sulfasalazin) verboten. Bei den unten dargestellten Impfungen handelt es sich ausschließlich um Tod-Impfstoffe, das heißt eine Vermehrung der Erreger nach der Impfung ist nicht möglich.


Die Empfehlungen sind bereits durch den Gemeinsamen Bundesausschuss umgesetzt und müssen somit von den Krankenkassen getragen werden.

Es ist insbesondere auf die Notwendigkeit der Überprüfung von Standardimpfungen hinzuweisen: Tetanusimpfung (alle 10 Jahre) sowie einmalige Auffrischungsimpfung gegen Diphterie (echter Krupp) und Pertussis (Keuchhusten).


Folgende Impfungen werden aufgrund der Immunsuppression empfohlen:

 Folgende Impfungen werden aufgrund der Immunsuppression empfohlen:

  1. Eine jährliche Impfung gegen Influenza (Grippe) sollte erfolgen, bei Patienten ohne immunsuppressive Therapie ist diese ab dem 60. Lebensjahr empfohlen.

  2. Pneumokokken: Dieses Bakterium ist häufiger Auslöser von Lungenentzündungen, kann aber Hirnhautentzündungen, Mittelohrentzündungen und andere Infektionen verursachen. Aufgrund der immunsuppressiven Therapie, wird ab dem 18. Lebensjahr eine Impfung mit dem 20-valenten Pneumokokkenimpfstoff Apexxnar® empfohlen. Sollte, wie im Vorfeld empfohlen wurde, eine Prevenar® (13-valent) und eine Pneumovax® (23-valent) Impfung erfolgt sein, ist 6 Jahre nach der letzten Pneumokokkenimpfung eine Auffrischung mit Apexxnar® empfohlen. Sollte bisher nur eine Prevenar®-Impfung erfolgt sein, wäre nach 1 Jahr eine Apexxnar®-Impfung empfehlenswert. Bei Patienten unter schwerer Immunsuppression (z.B. Rituximab) kann und sollte von oben genannten Empfehlungen abgewichen werden.

    Bei Patienten ohne immunsuppressive Therapie ist eine Impfung mit Apexxnar® ab dem 60. Lebensjahr empfohlen. Bisher wird eine Auffrischung nach Apexxnar® nicht empfohlen. 

  3. SARS-CoV-2: Nach der Grundimmunisierung ist eine weitere SARS-CoV-2 Impfung 1 x pro Jahr empfohlen. Die Impfung sollte vorzugsweise im Herbst in Kombination mit der Grippe-Impfung erfolgen. Dieses jedoch nur wenn in den letzten 12 Monaten keine COVID-19 Erkrankung oder SARS-CoV-2 Impfung erfolgt ist.

  4. Varizellen: Bei Patienten über 50 Jahren mit anhaltender oder geplanter Immunsuppression wird eine Impfung gegen Herpes zoster und der korrelierenden Post-Zoster-Neuralgie mit einem Totimpfstoff (z.B. Shingrix®) empfohlen. Unabhängig von einer Immunsuppression wird diese Impfung insb. bei Patienten mit einem Systemischen Lupus Erythematodes oder einer Rheumatoiden Arthritis empfohlen. Die Impfung sollte 2 x i.m. im Abstand von 2-6 Monaten erfolgen. Eine Impfung mit einem darüber hinaus erhältlichem Lebendimpfstoff ist unter Immunsuppression kontraindiziert! Ohne das Vorhandensein einer immunsuppressiven Therapie oder bestimmter entzündlich rheumatischer Systemerkrankung ist die Impfung nach dem 60. Lebensjahr empfohlen. 

  5. Hepatitis B: Virus der eine Leberentzündung verursachen kann. Im Normalfall werden 3-4 Impfungen für einen kompletten Impfschutz benötigt.

  6. Meningokokken: Diese Bakterien können u.a. eine Hirnhautentzündung hervorrufen. Aufgrund der erworbenen Schwächung des Immunsystems ist eine Impfung gegen die Serogruppen A, C, W, Y und B empfohlen.

  7. Humane Papillomaviren (HPV): Diese Viren können die Entstehung von Gebärmutterhals fördern. Empfohlen wird diese Impfung allen Frauen bis zum 17. Lebensjahr. Frauen, die älter als 17 Jahre sind und keine Impfung gegen HPV erhalten haben, können ebenfalls von einer Impfung gegen HPV profitieren. Aus rheumatologischer Sicht wird diese Impfung insbesondere für junge SLE-Patientinnen empfohlen, da bei diesen möglicherweise eine erhöhte Neigung zu persistierenden Infektionen und sekundären Präkanzerosen besteht. Im Gegensatz zu den im Vorfeld erwähnten Impfungen ist eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen nach dem 17. Lebensjahr nicht verpflichtend, viele, jedoch nicht alle Krankenkassen, übernehmen die Kosten jedoch auch nach dem 17. Lebensjahr. 

    Die Impfungen nach Punkt 1-3 sollten bei allen Patienten mit entsprechendem Alter unter immunsuppressiver Therapie erfolgen, die weiteren Impfungen sind ebenfalls sinnvoll, aber in der Priorisierung bei den meisten Patienten hinter den vorherig genannten.

Weiteres 

Die Impfung von Kontaktpersonen (z.B. Familienmitglieder) in der Umgebung immunsupprimierter Patienten stellt eine wichtige Möglichkeit der Infektprophylaxe insbesondere bei Patienten dar, bei denen der Impferfolg mangelhaft oder schwer vorhersehbar ist und/oder bei denen bestimmte (Lebend-) Impfungen kontraindiziert sind. Die Umgebungsprophylaxe mit Lebendimpfstoffen für  Masern, Mumps, Röteln (keine Übertragungen berichtet) und Varizellen (selten Übertragung mit mildem Verlauf unter virostatischer Therapie) ist für unsere Patienten ungefährlich.